Partnerschaftsfonds

Die GAV-Vertragsparteien führen als Bestandteil ihres Vertrages (Anhang 3) einen Partnerschaftsfonds in Form eines Vereins.

Zweck des Partnerschaftsfonds ist

  • die Zusammenarbeit der GAV-Partner im Bereich der beruflichen Aus-
    und Weiterbildung sowie der Vollzug des Gesamtarbeitsvertrages
     
  • die Sicherstellung der finanziellen Mittel zur Durchführung des GAV

BSTU0293vk

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