Sozialpartnerschaft

Der Verband SWISS PRECISION ist in regem Austausch mit den Arbeitnehmervertretern. Die Eckwerte der Sozialpartnerschaft sind in einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) festgeschrieben.

Gesamtarbeitsvertrag (GAV)

Der mit der Gewerkschaft Unia abgeschlossene Gesamtarbeitsvertrag (GAV) bezweckt die Festlegung zeitgemässer arbeitsvertraglicher Rechte und Pflichten im Geiste gegenseitigen Verständnisses, die Förderung der Zusammenarbeit der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie ihrer Organisationen zur Erhaltung und Weiterentwicklung der Branche, die Behandlung wichtiger Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten nach den Bestimmungen des GAV und die Wahrung des Arbeitsfriedens.

Damit die Branche der Drehteile-Industrie erhalten und weiterentwickelt werden kann, soll der GAV mithelfen, die Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen zu sichern.

Partnerschaftsfonds

Die Sozialpartner SWISS PRECISION und UNIA führen als Bestandteil ihres Gesamtarbeitsvertrages (Anhang 3) einen Partnerschaftsfonds in Form eines Vereins.

Zweck des Partnerschaftsfonds ist:

  • die Zusammenarbeit der GAV-Partner im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie
  • der Vollzug des Gesamtarbeitsvertrages die Sicherstellung der finanziellen Mittel zur Durchführung des GAV

Eigene Weiterbildungsangebote

Im Rahmen des Partnerschaftsfonds werden eigene Weiterbildungsveranstaltungen angeboten. Diese werden in der Regel zu 80 Prozent aus dem Partnerschaftsfonds finanziert. Die Weiterbildungsangebote dienen der Stärkung der Kompetenzen der Mitarbeitenden, wovon sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren können. Beispiele von Weiterbildungsveranstaltungen, welche regelmässig stattfinden, sind die folgenden:

  • Die Praxis des Messens (2-tägiger Kurs)
  • ISO GPS-Geometrische Produkte Spezifikation
  • Führungsseminare für das Mittlere Kader 

Die jeweils aktuellen Weiterbildungsangebote werden im Veranstaltungskalender aufgeführt.

Beiträge an die Aus- und Weiterbildung

Der Partnerschaftsfonds unterstützt zusätzlich die individuelle Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitenden die dem GAV unterstellt sind. Mitarbeitende erhalten bis zu 300 CHF an eine Weiterbildung erstattet. In der Basisausbildung werden die überbetrieblichen Kurskosten mit 2'000 bis 2'500 CHF pauschal pro Lernendem vergütet.

Die genauen Beiträge an Aus- und Weiterbildungskurse richten sich nach dem Reglement des Partnerschaftsfonds.

Reglement des Partnerschaftsfonds als Download

Gesuchsformulare

Damit vom Partnerschaftsfonds Aus- und Weiterbildungsbeiträge gesprochen werden können, muss zuhanden des PF-Vorstandes ein Gesuch gestellt werden. Die dazu vorgesehenen Formulare finden Sie nachfolgend.

Ihre Ansprechperson bei Fragen zur Sozialpartnerschaft

Christian Hunziker sw v2
Christian Hunziker